2012-01-27
Unsere Experten die Autoren eines Artikels in der IP Value 2012

Die diesjährige Publikation IP Value 2012 herausgegeben von Global White Page, enthält den Artikel geschrieben von unseren Kollegen: Alicja Rogoziñska, Pawe³ Wac und Wojciech Trybowski. Seine Thematik umfasst professionelle Vertretung in Sachen von Schutz in gewerblichen Eigentumsrechten in Polen. [...]

2012-01-27
Die Patentanwaltskanzlei Polservice hat erneut die Auszeichnung Corporate Intl Legal Awards 2012 Winner erhalten

Es ist uns eine Freude mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei wieder die Auszeichnung "Intellectual Property Law Firm of the Year in Poland" erhalten hat, die für ihren Kunden im Bereich des Schutzes des gewerblichen Eigentums geleistete Dienste von einer der führenden Fachzeitschriften Corporate International Magazine verliehen wurde. [...]

Aktuelle Archiv [...]

Die Patentanwaltskanzlei Polservice unterstützt die durch das Statut bestimmte Aktivität der Stiftung Sinfonia Varsovia.




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2006-02-12
PRÄZEDENZURTEIL DES OBERSTEN VERWALTUNGSGERICHTS - DIREKTE ANWENDUNG DER TRIPS-VORSCHRIFTEN
Am 8. Februar 2006 hat das Oberste Verwaltungsgericht in Zusammensetzung erweitert um 7 Richter ein Urteil gefällt, in dem es den Art. 33 des TRIPS-Abkommens, der die Schutzdauer eines Patentes nicht kürzer als 20 Jahre bestimmt, als eine im polnischen Rechtssystem direkt anwendbare Vorschrift anerkannt hat.

Das Wesen der vom Gericht entschiedenen Frage ließ sich auf die Feststellung zurückführen, ob es möglich ist, ohne Vornahme von Änderungen im polnischen Nationalrecht anzuerkennen, dass gemäss den vorher in Polen geltenden Vorschriften der 15 Jahre dauernde Schutz kraft der direkten Anwendung der Bestimmungen des TRIPS-Abkommens auf 20 Jahre festgelegt werden kann. Das Gericht hat in diesem Fall die Richtigkeit der direkten Anwendung des Art. 33 des TRIPS-Abkommens anerkannt und damit besiegelt, dass es gegenüber den damals für den Zeitraum von 15 Jahren erteilten und am 1. Dezember 2000 in Kraft bleibenden Patenten möglich ist, um die Erlassung eines die 20-jährige Schutzdauer eines Patentes bestimmenden Beschlusses beim Patentamt nachzusuchen.

Die Kanzlei POLSERVICE hat sich aktiv an dem oben dargestellten Verfahren seit dem Zeitpunkt beteiligt, zu dem sie die Feststellung der 20-jährigen Schutzdauer des Patentes beantragt hat.

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2006-02-12
PRÄZEDENZURTEIL DES OBERSTEN VERWALTUNGSGERICHTS - DIREKTE ANWENDUNG DER TRIPS-VORSCHRIFTEN
Am 8. Februar 2006 hat das Oberste Verwaltungsgericht in Zusammensetzung erweitert um 7 Richter ein Urteil gefällt, in dem es den Art. 33 des TRIPS-Abkommens, der die Schutzdauer eines Patentes nicht kürzer als 20 Jahre bestimmt, als eine im polnischen Rechtssystem direkt anwendbare Vorschrift anerkannt hat.

Das Wesen der vom Gericht entschiedenen Frage ließ sich auf die Feststellung zurückführen, ob es möglich ist, ohne Vornahme von Änderungen im polnischen Nationalrecht anzuerkennen, dass gemäss den vorher in Polen geltenden Vorschriften der 15 Jahre dauernde Schutz kraft der direkten Anwendung der Bestimmungen des TRIPS-Abkommens auf 20 Jahre festgelegt werden kann. Das Gericht hat in diesem Fall die Richtigkeit der direkten Anwendung des Art. 33 des TRIPS-Abkommens anerkannt und damit besiegelt, dass es gegenüber den damals für den Zeitraum von 15 Jahren erteilten und am 1. Dezember 2000 in Kraft bleibenden Patenten möglich ist, um die Erlassung eines die 20-jährige Schutzdauer eines Patentes bestimmenden Beschlusses beim Patentamt nachzusuchen.

Die Kanzlei POLSERVICE hat sich aktiv an dem oben dargestellten Verfahren seit dem Zeitpunkt beteiligt, zu dem sie die Feststellung der 20-jährigen Schutzdauer des Patentes beantragt hat.

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