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2006-02-12PRÄZEDENZURTEIL DES OBERSTEN VERWALTUNGSGERICHTS - DIREKTE ANWENDUNG DER TRIPS-VORSCHRIFTEN Am 8. Februar 2006 hat das Oberste Verwaltungsgericht in Zusammensetzung erweitert um 7 Richter ein Urteil gefällt, in dem es den Art. 33 des TRIPS-Abkommens, der die Schutzdauer eines Patentes nicht kürzer als 20 Jahre bestimmt, als eine im polnischen Rechtssystem direkt anwendbare Vorschrift anerkannt hat. Das Wesen der vom Gericht entschiedenen Frage ließ sich auf die Feststellung zurückführen, ob es möglich ist, ohne Vornahme von Änderungen im polnischen Nationalrecht anzuerkennen, dass gemäss den vorher in Polen geltenden Vorschriften der 15 Jahre dauernde Schutz kraft der direkten Anwendung der Bestimmungen des TRIPS-Abkommens auf 20 Jahre festgelegt werden kann. Das Gericht hat in diesem Fall die Richtigkeit der direkten Anwendung des Art. 33 des TRIPS-Abkommens anerkannt und damit besiegelt, dass es gegenüber den damals für den Zeitraum von 15 Jahren erteilten und am 1. Dezember 2000 in Kraft bleibenden Patenten möglich ist, um die Erlassung eines die 20-jährige Schutzdauer eines Patentes bestimmenden Beschlusses beim Patentamt nachzusuchen. Die Kanzlei POLSERVICE hat sich aktiv an dem oben dargestellten Verfahren seit dem Zeitpunkt beteiligt, zu dem sie die Feststellung der 20-jährigen Schutzdauer des Patentes beantragt hat. [zurück zu Aktuelles] |
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