Im Interesse der Gesundheit unserer Mitarbeiter, Kunden und Auftragnehmer bei POLSERVICE halten wir uns strikt an die Empfehlungen der Regierung zur Arbeitsorganisation unter den gegenwärtigen Bedingungen, die sich aus der COVID-19-Pandemie ergeben. Die Anzahl der in unserem Büro anwesenden Personen war auf das erforderliche Minimum begrenzt. Dank der Fernarbeit stellen wir jedoch die Kontinuität der juristischen Dienstleistungen in allen Angelegenheiten unserer Mandanten auf dem aktuellen Niveau sicher.

In Anbetracht des oben Gesagten möchten wir Sie wie folgt informieren.

Am 31. März 2020 verabschiedete die Regierung der Republik Polen einen besonderen Rechtsakt in Bezug auf Fristen /Fristen in verschiedenen rechtlichen Verfahren vor Ämtern und Gerichten, einschließlich Verfahren vor dem Patentamt, für die Dauer der aktuellen COVID-19-Krise.

Ab dem 31. März 2020 beginnen die Fristen für Gerichts- und Verwaltungsverfahren in der Regel nicht für die gesamte Dauer eines Notfalls oder einer Epidemie, und wenn sie vor diesem Datum begonnen haben, werden sie ausgesetzt.

Gleiches gilt für gesetzliche Fristen, in denen die Gewährung eines Rechtsschutzes an ein Gericht oder eine Behörde an Bedingungen geknüpft ist oder deren Nichtbeachtung für eine Partei negative Auswirkungen hat.

Eine andere Lösung war für Widersprüche gegen Markenanmeldungen sowie für die Validierung und Revalidierung europäischer Patente vorgesehen. Hier legt das Gesetz klar fest, dass im Zeitraum vom 8. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 diese Fristen nicht beginnen und die begonnenen Zeiträume unterbrochen werden. Diese Daten laufen ab dem 1. Juli 2020 erneut.

Wichtig ist, dass trotz der Aussetzung/Beendigung der eingeführten Fristen die am ursprünglichen Datum durchgeführten Aktivitäten weiterhin gültig und wirksam sind.

Ungeachtet des Vorstehenden bemühen wir uns bei POLSERVICE, die Kontinuität der Rechtsdienstleistungen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Aktivitäten im Auftrag unserer Kunden innerhalb der ursprünglichen Frist durchgeführt wurden, ohne auf die eingeführten außerordentlichen Vorschriften zurückgreifen zu müssen. Wir empfehlen dieses Verfahren nach Möglichkeit auch allen unseren Kunden.

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