Im Interesse der Gesundheit unserer Mitarbeiter, Kunden und Auftragnehmer bei POLSERVICE befolgen wir strikt die Empfehlungen der Regierung zur Arbeitsorganisation unter den gegenwärtigen Bedingungen, die sich aus der COVID-19-Pandemie ergeben. Die Anzahl der in unserem Büro anwesenden Personen ist nach wie vor begrenzt. Dank der Fernarbeit stellen wir jedoch die Kontinuität des Rechtsdienstes in allen Angelegenheiten unserer Mandanten auf dem aktuellen Niveau sicher.
Am 16. Mai 2020 traten die Bestimmungen in Kraft, wonach nach Ablauf von sieben Tagen ab diesem Datum ihr Lauf begann oder weitere Verfahrens- und Materialfristen begannen, deren Lauf aufgrund eines früheren Gesetzes vom 31. März 2020 ausgesetzt wurde (siehe Mitteilung vom 8. April 2020).
Dies gilt für alle Fristen vor den Ämtern und Gerichten, einschließlich des Patentamts der Republik Polen, mit Ausnahme der Fristen für den Widerspruch gegen Markenanmeldungen und der Fristen für die Validierung und Verlängerung europäischer Patente in Polen. Hier gilt weiterhin die Regelung des Spezifikationsgesetzes vom 31. März 2020, wonach diese Fristen im Zeitraum vom 8. März 2020 bis 30. Juni 2020 nicht beginnen und die begonnenen Zeiträume unterbrochen werden. Diese Fristen laufen ab dem 1. Juli 2020 erneut. Wichtig ist, dass trotz der Unterbrechung dieser Fristen, die im ursprünglichen Datum durchgeführten Aktivitäten weiterhin gültig und wirksam sind.
Ungeachtet des Vorstehenden haben wir bei POLSERVICE stets alle Anstrengungen unternommen und werden uns bemühen, die Kontinuität der juristischen Dienstleistungen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Aktivitäten für unsere Kunden innerhalb der ursprünglichen Frist ausgeführt werden, ohne dass außergewöhnliche Vorschriften erforderlich sind. Wir empfehlen dieses Verfahren nach Möglichkeit auch allen unseren Kunden.