Mit Freude wollen wir berichten, dass langjährige Mitarbeiter unserer Kanzlei, Frauen Irena Tylińska, Leokadia Płotczyk, Teresa Szlagowska- Kiszko, Elżbieta Ostrowska (posthum) und Herr Edward Buczyński (posthum) das staatliche Ehrenzeichen „Für Verdienste zum Erfindergeist“ für die Gesamtheit der erfinderischen und gestalterischen Tätigkeit, das auf Antrag von der Polnischen Patentanwaltskammer vom Premierminister verliehen wurde, bekommen haben.
Wir wollen den ausgezeichneten Patentanwälten herzlich gratulieren und dabei betonen wir ihre langjährige Arbeit für die Entwicklung des Erfindungswesens und Einführung des Erfinderbesitzstands ins System des Schutzes des gewerblichen Eigentums.