Ein Patent ist ein Rechtstitel, der eine bestimmte Erfindung schützt.
Im Rechtssystem gibt es keine Definition des Begriffs „Erfindung“. Die Rechtsgesetze bestimmen nur besondere Kriterien, die eine Erfindung erfüllen muss, damit ein Patent erteilt werden könnte.
Nach dem Gesetz werden Patente erteilt - unabhängig von dem Technikbereich – auf Erfindungen, die neu sind, eine erfinderische Tätigkeit aufweisen und die gewerblich anwendbar sind.
Der Gegenstand einer Erfindung kann eine Vorrichtung, ein Erzeugnis mit der festen Form, eine Betriebsart oder eine Verwendung sein.
Ein Gebrauchsmuster ist eine neue und nützliche Lösung technischer Art, die die Form, Konstruktion oder dauerhafte Verbindung eines Objekts betrifft. Das Konzept eines Gebrauchsmusters ist ähnlich einer Erfindung, aber es gilt nur für Objekte.
Nach der Anmeldung beim Polnischen Patentamt kann man ein Patent auf eine Erfindung oder ein Schutzrecht auf ein Gebrauchsmuster bekommen. Als ein Bevollmächtigter im Prozess der Erlangung eines Patentes oder eines Schutzrechtes kann nur ein Patentanwalt auftreten.
Damit eine Erfindung patentiert werden könnte, muss sie drei Kriterien erfüllen, die im Grunde überall auf der Welt gleich sind:
Ja, es gibt die so genannten Patentfreistellungen, die die Lösungen umfassen, die nicht als Erfindungen angesehen werden (z.B. die Entdeckungen oder wissenschaftliche Theorien, Computerprogramme) oder Lösungen, die als Erfindungen angesehen werden ohne die Möglichkeit der Erteilung eines Patents (z.B. Tierrassen, chirurgische Methoden für Behandlung von Menschen).
Das Recht auf Erlangung eines Patentes oder eines Schutzrechtes auf ein Gebrauchsmuster gehört dem Urheber oder den Miturhebern. Das Recht auf Erlangung eines Patentes/Gebrauchsmusters hat einen Vermögenscharakter und ist übertragbar.
Der Patentschutz dauert 20 Jahre ab dem Anmeldungsdatum beim Polnischen Patentamt. Bei einigen Erfindungen ist es möglich, die Dauer des Schutzes um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Das Recht auf Schutz eines Gebrauchsmusters dauert zehn Jahre ab dem Anmeldungsdatum.
Die Erlangung eines Patentes oder Schutzrechtes bedeutet den Erwerb eines ausschließlichen Rechts, die Erfindung oder das Gebrauchsmuster für Gewinn oder für berufliche Zwecke im gesamten Gebiet der Republik Polen verwenden zu dürfen.