Als Marke gilt eine Bezeichnung, die die Waren und Dienstleistungen, die von einem Unternehmer stammen, von Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmers unterscheidet.
Eine Marke kann jede Bezeichnung sein, die die Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens ermöglicht und die im Markenregister so eingetragen werden kann, dass der eindeutige und genaue Gegenstand des gewährten Schutzes bestimmt werden kann. Insbesondere können es wörtliche und graphische Bezeichnungen sowie Farbkompositionen, Raumformen, einschließlich der Formen von Waren oder Verpackungen sowie Töne sein.
Den Markenschutz kann man durch deren Eintragung erhalten. Das Recht, das aus der Eintragung der Marke entsteht, ist besonders wichtig im Prozess der Markenbildung.
Die grundlegende Voraussetzung, die über die Eintragung einer Marke entscheidet, ist, dass die Marke hinreichende Unterscheidungskraft in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen, die mit der Marke bezeichnet werden sollten, besitzt.
Eine Marke kann sowohl für natürliche als auch für juristische Personen registriert werden. Im Namen des Anmelders im Prozess der Registrierung einer Marke darf ein Patent- und Markenanwalt auftreten.
Der Markenschutz dauert 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Markenanmeldung beim Polnischen Patentamt. Diese Frist kann um folgende Zehnjahreszeiträume verlängert werden.
Ja, die Rechtsvorschriften berücksichtigten mehrere Beschränkungen für die Eintragung einer Marke. Man soll zwischen den so genannten absoluten Eintragungshindernissen (z.B. der beschreibende Charakter des Zeichens) und den relativen Hindernissen wie die früheren Rechte Dritter (bereits eingetragene Warenzeichen) unterscheiden
Dies ist das Datum, laut dessen die Eintragungsfähigkeit der Marke ausgewertet wird. Am häufigsten wird als Prioritätsdatum der Anmeldetag (Einreichung des Antrags beim Polnischen Patentamt) angesehen.
Das Unternehmen, dem der Markenschutz erteilt wurde, erhält das ausschließliche Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, insbesondere hat es das Recht, die Marke, die mit der Eintragung umfasst wurde, auf seinen Waren, auf deren Verpackung und in Dokumenten, die mit der Einführung dieser Waren auf dem Markt zusammenhängen, zu platzieren sowie sie zu Werbezwecken zu benutzen.
Die Untersuchung der Eintragbarkeit einer Marke wird von einem Patent- und Markenanwalt durchgeführt.